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   LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94   

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LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94 (https://dejure.org/1995,37666)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.03.1995 - 27 O 776/94 (https://dejure.org/1995,37666)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. März 1995 - 27 O 776/94 (https://dejure.org/1995,37666)
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  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94
    Aufgrund der Schwere der Beeinträchtigung und des Fehlens anderweitiger Ausgleichsmöglichkeiten besteht ein unabwendbares Bedürfnis für einen finanziellen Ausgleich (BGH LM BGB § 847 Nr. 51 m.w.N.; BVerfG NJW 1973, 1221 ).

    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, daß der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne rechtlichen Schutz und damit der vom Grundgesetz vorgegebene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1970, 1077; BVerfG NJW 1973, 1221 [1224]; KG AfP 1974, 720 [721]).

    Aufgrund der Schwere der Beeinträchtigung und des Fehlens anderweitiger Ausgleichsmöglichkeiten besteht ein unabwendbares Bedürfnis für einen finanziellen Ausgleich (BGH LM BGB § 847 Nr. 51 m.w.N.; BVerfG NJW 1973, 1221 ).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1973, 1226 [1229] - ",Lebach-Urteil"; AfP 1993, 478 [479]) stellt die öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Täters dar, weil sein Fehlverhalten (erneut) öffentlich bekanntgemacht und seine Person in den Augen des Publikums negativ qualifiziert wird.

    Die zeitliche Grenze zwischen der grundsätzlich zulässigen aktuellen Berichterstattung und einer unzulässigen späteren Darstellung oder Erörterung kann nicht allgemein fixiert werden (so auch BVerfG NJW 1973, 1226 [1231]; OLG Hamburg AfP 1994, 232 [233]).

    Das gilt um so mehr, als das Bundesverfassungsgericht eine Beschränkung der Berichterstattung über Straftäter vor allem im Interesse der Resozialisierung des Straftäters für zulässig gehalten hat (BVerfGE 35, 202 [235 f.]).

  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 151/68

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

    Auszug aus LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, daß der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne rechtlichen Schutz und damit der vom Grundgesetz vorgegebene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1970, 1077; BVerfG NJW 1973, 1221 [1224]; KG AfP 1974, 720 [721]).

    Aus der Subsidiarität des Schmerzensgeldanspruches folgt, daß er in den Fällen ausgeschlossen ist, in denen der Betroffene bereits anderweitig Ausgleich für seine Beeinträchtigung erfahren bzw. er es unterlassen hat, sich um einen anderweitigen, von der Rechtsordnung vorgesehenen Ausgleich zu bemühen, z.B. um einen Widerruf oder eine Gegendarstellung (vgl. BGH NJW 1970, 1077; KG AfP 1974, 720 [722 f.]).

  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
    Auszug aus LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, daß der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne rechtlichen Schutz und damit der vom Grundgesetz vorgegebene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1970, 1077; BVerfG NJW 1973, 1221 [1224]; KG AfP 1974, 720 [721]).

    Aus der Subsidiarität des Schmerzensgeldanspruches folgt, daß er in den Fällen ausgeschlossen ist, in denen der Betroffene bereits anderweitig Ausgleich für seine Beeinträchtigung erfahren bzw. er es unterlassen hat, sich um einen anderweitigen, von der Rechtsordnung vorgesehenen Ausgleich zu bemühen, z.B. um einen Widerruf oder eine Gegendarstellung (vgl. BGH NJW 1970, 1077; KG AfP 1974, 720 [722 f.]).

  • OLG Hamburg, 10.02.1994 - 3 U 238/93

    Straftäter - keine absolute Person der Zeitgeschichte / Honka II

    Auszug aus LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94
    Die zeitliche Grenze zwischen der grundsätzlich zulässigen aktuellen Berichterstattung und einer unzulässigen späteren Darstellung oder Erörterung kann nicht allgemein fixiert werden (so auch BVerfG NJW 1973, 1226 [1231]; OLG Hamburg AfP 1994, 232 [233]).

    Mit diesen Ausführungen stünde es in Widerspruch, wenn es den Medien ohne jede Güterabwägung bis zur Haftentlassung uneingeschränkt möglich wäre, immer wieder über die Straftaten zu berichten, dadurch die Erinnerung in der Öffentlichkeit an die Straftaten wachzuhalten und so für den Betroffenen ein unter Umständen resozialisierungsfeindliches Klima zu schaffen, in dem ihm der Umstand, daß ab der Haftentlassung nicht mehr berichtet wird, kaum noch etwas nützen dürfte (so auch OLG Hamburg AfP 1994, 232 [233]).

  • KG, 31.03.1992 - 9 U 3070/91
    Auszug aus LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94
    Er muß grundsätzlich, wenngleich nicht schrankenlos auch dulden, daß das von ihm selbst durch seine Taten erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit befriedigt wird (BVerfG a.a.O. 1230; KG, Urteil v. 31.03.1992 - 9 U 3070/91-).

    Anders als in der von der Beklagten zitierten Kammergerichtsentscheidung - 9 U 3070/91 sind hier keine neuerlichen Vorwürfe gegen den Kläger erhoben, die eine aktuelle Berichterstattung über den Kläger unter voller Namensnennung sowie Bildveröffentlichung rechtfertigen könnten.

  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Klage auf Zubilligung eines angemessenen

    Auszug aus LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94
    Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig von dem Maß der Genugtuung, das erforderlich ist, die Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers auszugleichen (BGHZ 35, 363 [370]; NJW 1965, 1374 [1376]).
  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 172/93

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht - Getilgte Vorstrafe

    Auszug aus LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1973, 1226 [1229] - ",Lebach-Urteil"; AfP 1993, 478 [479]) stellt die öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Täters dar, weil sein Fehlverhalten (erneut) öffentlich bekanntgemacht und seine Person in den Augen des Publikums negativ qualifiziert wird.
  • OLG Hamburg, 06.03.1986 - 3 U 187/85

    Marianne Bachmeier

    Auszug aus LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94
    Jedenfalls fehlt es nämlich im Streitfall im Hinblick auf das Paßfoto des Klägers an dem Erfordernis, daß das fragliche Foto für die Öffentlichkeit mit der Tat untrennbar verbunden ist (vgl. hierzu Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rdn. 10, 183; OLG Hamburg AfP 1987, 518 [519]).
  • KG, 20.09.1994 - 9 U 7209/93

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der Intimsphäre durch die

    Auszug aus LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94
    Ungeachtet seiner Vergangenheit als Schwerverbrecher kann er daher einerseits verlangen, daß sein Persönlichkeitsrecht beachtet bleibt und nicht widerrechtlich verletzt wird, sowie andererseits, daß, falls letzteres dennoch geschieht, ihm diejenigen Ansprüche zuzuerkennen sind, die jedem in gleicher Weise Betroffenen zustehen (so KG, Urteil v. 20.09.1994 - 9 U 7209/93 - "Mielke-Urteil").
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